Wenn auch Sie die Geschichte Ihrer eigenen Familie kennenlernen wollen, wenn auch Sie auf Ihre Aszendenten, bzw. auch noch haute lebende, bis jetzt nicht bekannten Verwandten neugierig sind, wir bieten für Sie unsere im nachfolgenden ausführlich dargestellten Dienstleistungen zu der Zusammenstellung Ihres Stammbaumes an.
Die Möglichkeiten der Stammbaumforschung sind immer durch die in den Archiven und anderswo zur Verfügung stehenden Quellen bestimmt.
Wichtig sind die Daten und Informationen, die in der Familie in schriftlicher Form oder durch mündliche Überlieferung fortleben. Das Gesamtresultat und die zeitliche Umfang der Forschung sind durch die Abstammung der Familie bestimmt. Im Fallen einfacher Feldbauerfamilien gelten allein die Kirchenbücher als Quellenwert, im Fallen Adelsfamilien können auch weitere Daten in den Archiven Daten liefern können.
Eine Eigenartigkeit in der ungarische Geschichte ist, dass hier mehr Begabungen der Adeltitel erfolgten, als in den anderen Ländern in Europa, deshalb es sehr frequent ist, dass wir im Laufe einer Stammbaumforschung auch Kleinadelfaden finden, was lohnt sich gründlich aufzusuchen.
Lasst uns auf unseren Ältervätern stolz sein, die eine Anerkennung des Herrschers für ihre Tätigkeiten abverdienten, wenn es auch so lange geschehen geworden ist.
Vergessen wir nicht daneben auf unseren Aszendenten, die als einen Anteil die alltägliche schwere Arbeit nahmen, lasst uns eine Erinnerung für sie dadurch setze, dass wir wenigstens ihren Name kennen!
Um eine Forschung zu bestellen kann ein Geburtstag, ein Ehejubiläum, Weinachten oder jede Gelegenheit ausgezeichnet sein, die für die Übergabe eines besonderen, originellen und dauerhaften Geschenkes würdig ist.
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Kirchenbücher (Geburtstag, Todestag, Hochzeitstag) stehen im allgemeinen seit dem Beginn des 13-ten Jahrhundert ganz bis zu unseren Tagen zur Verfügung. Es kann möglich sein, dass auch frühere Kirchenbücher aufgeblieben sind, es sind leider Fallen, wo diese während der Zeiten mehr oder weniger verwüsten geworden sind.


Seit 1. Oktober 1895 ist die Standesamtregisterführung offiziell geworden. Die Forschung in diesen Büchern ist mehr schwerfällig, da die ungarischen Richtlinien – für den Schutz der Individualrechten und Individualdaten – die Grenzen der Forschung, wie folgt regulieren:
Geburtstag : laufendes Jahr - 90 Jahre (d.h. 1895 - 1920 )
házasság : folyó év - 60 Jahre (d.h. 1895 - 1950 )
halálozás : folyó év - 30 Jahre (d.h. 1895 - 1980 )
Darüber hinaus – in Kenntnis des konkreten Namens und des konkreten Datums in dem Zeitintervall 1895 und 2009 nehmen wir auch die Beschaffung von offiziellen Personenstandsurkunden bei den zuständigen Matrikelbehörden auf dem Gebiet heutiges Ungarns.

Auf Grund der gefundenen Daten in den Matrikeln und anderswo, stellen wir die einzelnen Mitglieder der Familie in einem Stammbaum geordneter, gedruckten und digitalisierter Form zur Verfügung. Das anfertigte Stammbaum kann man später nach Belieben weiter erweitern oder modifizieren.
Eine Ergänzung der Forschungen in den Matrikeln kann - zunächst bei Adelfamilien - die Forschung in den Archiven sein, im Laufe deren aus den verschiedenen Registrierungen der finanzielle Status der Familie oder die Person in der Forschung, Geschichte in der Familie, usw. nachfolgen möglich sind. In glücklicher Falle sind Briefwechsel, Prozesssachen, die können noch ausführlichere Informationen für den Forscher geben.

Nach der vollen Vertreibung der Türken, auf den Gebieten, wo vorher eindeutig ungarische Leute wohnten, wie Pilis, Baranya, Tolna, Bánság, Szatmár, wo das Grossteil der einheimischen ungarischen Einwohner ausgestorben war, wurden Ansiedler aus dem Westen (erstlich Schwaben) eingeholt, und die Niedersitzung der ungarischsprachigen Leuten wurde auf diesen Gebieten verboten. Im Jahre 1689 Graf Lipót Kollonich Erzbischof lag das Aufbauprinzip des Ungarisches Königsreiches (Einrichtungswerk) vom Kaiser Leopold I. vor. Dies setzte die Besiedelung mit deutschen Ansiedlern, die aus Süd- und Süd-West Deutschland angekommen waren an. Die Besiedelung wurde von der Hofkammer und von den Großgrundbesitzern vollgebracht. Es sind sechs neue Gebieten für Siedlungen sich umgezeichnet: Transdanubien Mittelgebirge [Dunántúli Középhegység] (Bakony, Vértes, Gerecse, Budaer Bergen, Pilis und die Dunazug-Bergland [Dunazug hegység]), Süd-Transdanubien [Dél-Dunántúl] (Komitate Tolna, Baranya und Somogy), Ost-Ungarn [Kelet-Magyarország] (Komitat Szatmár), Slawonien und Sirmonien, Batschka, Banat.
Die etwa für 80 Jahren dauernden staatlichen Ansiedlunge wurde von Maria Theresia in 1773 abgestoppt, und auch sie ist, wer in 1778 erlaubt, dass das Banat wieder unter ungarischer Oberhoheit geworden ist, und dort auch ungarische Leute absiedeln dürfen.
In den 1780-er Jahren haben Buda, Pest, Óbuda (Altofen) und deren Umgebung 55 000 Einwohner gehabt, 60?75 % davon mit deutscher Abstammung.
Am 21. September 1782 hat Joseph II. das Impopulationspatent (Verordnung über Besiedlung) ausgegeben: die Wiederzulassung der staatlichen Finanzierung der Besiedlungstätigkeit auf allen Besiedelungsgebieten. Am Ende des 19sten Jahrhunderts war der Bestand der Deutschen war 65 % in West-Ungarn, 67 % in Süd-Ungarn, 44 % in Batschka, 42 % in Komitat Temes, 48 % in Komitat Torontál, 37 % in der Zips und 31 % im Fatra.
Die Zusammenstellung der Stammbäume der deutschen Familien ist im Generell bis zu dem Zeitpunkt möglich, wenn die erste Mitglieder der Familie in der eigentlichen ungarischen Siedlung siedeln ab. In glücklicher Falle kann auch das and Licht kommen, wovon sie tatsächlich in ihres neuen Heimat angekommen sind.

Bis zum Ende des 18sten Jahrhundert machten die ungarische Gesetze die freie Wahl der Niederlassung innerhalb des Landes für Leute von jüdischer Nationalität nicht möglich. Als eine Nachwirkung der ungünstigen politischen Bedingungen in den Nachbarländern sind neuere und neuere jüdische Einwanderten Ungarn angekommen. Zusammen mit den deutschen, slowakischen usw. Ansiedlern sind deutschsprachigen Aschkenasen aus dem Gebiet von Tschechei und Deutschland angekommen. Während dem letzten Drittel des 19stes Jahrhunderts sind schon die ersten Ansiedlergruppen der Israeliten auch aus der umliegenden Galizien erschienen. Die Juden aus Tschechei und Deutschland sind in einer größten Zahl auf den Western Grenzgebieten Ungarns, und die aus Galizien kamen, auf der Nord-Östlichen Gegend des Landes gesiedelt. Sie siedelten sich erst in den Großbesitzzentren, dann in den Städten, die in der Kreuzpunkten der Handelswegen entstammen und erstärken geworden sind. Gemäss den damaligen Gesetzen der königlicher Freistädten dürften die Juden in diesen Städten nur außer den Stadtmauern, in dem für sie bestimmten getrennten Vierteln, in den sogenannten Gettos wohnen. In 1769 war die Kopfzahl der Juden in Ungarn etwa 20 000, in 1787 schon ca. 80 000.
Das Toleranzedikt von 1781, ausgegeben vom Kaiser Joseph II. ermöglichte, dass die Juden auch in die königlichen Freistädte einziehen dürfen. Joseph II. erlaubte für den Juden die bis dann im allgemeinen verbotene Tätigkeiten, den Grundstückkauf, die Agrikultur und die Gewerbeausübung. Er hat ihn weiter den weltlichen Unterricht der Kinder, die Nutzung der deutschen Sprache und die Aufnahme der deutschen Familiennamen.
Die massenhafte Ankunft der Juden aus Ost-Europa war allerhöchst großzügige Einwanderung in den neueren Zeiten in Ungarn, in der zweiten Hälfte des 19sten Jahrhunderts. Die Neuankömmlinge waren ashkenase Juden, meistens mit ländlicher Lebensweise, die sich auch mit Landbau beschäftigten, und sprachen die jiddische Sprache, die von Galizien unter der Oberhoheit der Monarchie und aus dem Gebiet des Russischen Reichs angekommen sind. Als eine Wirkung des Emanzipationsgesetzes von 1867 verstärkte sich noch mehr die Immigration von Juden aus den umliegenden Ländern, die kein ähnliches Gesetz hatten. Zwischen 1850 und 1900 wurde die Kopfzahl der Juden verdreifacht.
Die Forschung nach Stammbäumen von jüdischen Familien kann man im allgemeinen bis zu der Mitte des 19sten Jahrhunderts durchführen, da die Matrikelführung seit dieser Zeiten obligatorisch war. Es gibt aber Ausnahmen, wo der Lokalrabbi die Daten auch hintennach, rückgängig nachgetragen hat.

Die alltägliche Benennung der Traueranzeigen (Traubriefen) ist die Todesanzeige (oder Partezettel), die ein Dokument ist, die eine Nachricht über das Sterben einer Person oder mehr beinhaltet, und daneben gleichzeitig über die Mitglieder der leidtragenden Verwandtschaft (vielleicht über deren Adressen) in einer sehr vielfältiger Zusammensetzung, über den Ort und der Zeitpunkt der Beerdigung, den Ablauf der Zeremonie und über den wichtigsten Stationen des Lebenslaufes des Verstorbenen berichtet.
Aufgrund der Traueranzeigen kann die Person, die nach ihrer Familie interessiert ist, ein vollständiges Bild über ihre Verwandtschaft bekommen kann, sogar ohne dass die Beschaffung der Daten sich gegen die strengen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verstoße. Beispiele zeigen daneben, dass je eine Traueranzeige unserer Klienten endlich zu so einer Vererbungsmöglichkeit zukommen lassen hatte, woran er früher gar nicht gedacht hatte.
Sollten Sie unsere Dienstleistung für den Versuch der Todesanzeigen bestellen, die als minimal benötigten Daten zu dem Beginn der Suchung bei Ihnen aber nicht vorhanden sind, wir nehmen auch diese zu forschen unter.
Sie müssen wissen aber, dass wir bei der Annahme des Auftrages vorherig nicht wissen können, ob die Forschung erfolgreich wird, oder nicht. Diesbezüglich werden wir Ihnen in unserem detaillierten Angebot einen betreffenden Vorschlag anbieten.
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